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Anmeldung und Aufnahmeverfahren

Höhere Lehranstalten

Ohne Aufnahmsprüfung muss einer der 3 folgenden Punkte erfüllt sein

  • erfolgreicher Abschluss der 4. Klasse einer Allgemeinbildenden Höheren Schule
  • erfolgreicher Abschluss der 4. Klasse einer Hauptschule, für die Gegenstände Deutsch, Englisch und Mathematik gilt: erste Leistungsgruppe: positive Note, zweite Leistungsgruppe: Sehr gut oder Gut, bei Befriedigend Entscheidung durch die Konferenz der Hauptschule möglich
  • Erfolgreicher Abschluss der Polytechnischen Schule in der 9. Schulstufe

Mit Aufnahmsprüfung

  • erfolgreicher Abschluss der 4. Klasse einer Hauptschule und Aufnahmsprüfung in den Gegenständen, die in der 2. Leistungsgruppe mit Befriedigend oder Genügend, bzw. die in der 3. Leistungsgruppe besucht wurden.

Fachschulen

Ohne Aufnahmsprüfung muss einer der 3 folgenden Punkte erfüllt sein

  • Erfolgreicher Abschluss der 4. Klasse einer allgemein bildenden höheren Schule
  • erfolgreicher Abschluss der 4. Klasse einer Hauptschule, für die Gegenstände Deutsch, Englisch und Mathematik gilt: erste Leistungsgruppe und zweite Leistungsgruppe: positive Note
  • Erfolgreicher Abschluss der Polytechnischen Schule in der 9. Schulstufe

Mit Aufnahmsprüfung

  • erfolgreicher Abschluss der 4. Klasse einer Hauptschule und Aufnahmsprüfung in den Gegenständen, die in der 3. Leistungsgruppe besucht wurden.

Reihungskriterien

Sollten sich für eine Ausbildungsrichtung mehr Schüler anmelden als aufgenommen werden können, dann werden die Aufnahmswerber nach folgenden Kriterien gereiht, wobei nur die Noten aus Deutsch, Englisch und Mathematik der 8. Schulstufe zur Bewertung herangezogen werden:

In der AHS oder der ersten Leistungsgruppe einer Hauptschule ist Note gleich Punktezahl. Zu den Noten der zweiten Leistungsgruppe werden 2 Punkte dazugezählt, zu denen der dritten Leistungsgruppe 4 Punkte. Die Wertungszahl ergibt sich dann aus der Summe der Punktezahl Deutsch, der Punktezahl Englisch und der doppelten Punktezahl Mathematik.

 

Anmeldung

Aufnahmeformulare für Schule und/oder Studentenheim anfordern:

HTBL Hollabrunn bzw. Priv. HTLLT Hollabrunn
A-2020 Hollabrunn, Anton Ehrenfriedstraße 10

Tel.: +43 (2952) 3361 0
Fax: +43 (2952) 3361 215
e-mail: office(at)htl-hl.ac.at

Internet: Anmeldebogen im PDF-Format  zum undefinedDownload


Rücksendung
der ausgefüllten Formulare an die Direktion der HTBL Hollabrunn zusammen mit je einer Kopie

  • der Geburtsurkunde
  • des Staatsbürgerschaftsnachweises und
  • des Meldezettels

sowie

  • der Schulnachricht der 8. Schulstufe im Original
    (= Semesterzeugnis 4. Klasse HS od AHS)

 

 

Aufnahmeverfahren

Die folgenden Fristen und Vorgangsweisen gelten für die Anmeldung für die 1. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule (Handelsschule, Fachschule), in die 1. Klasse einer Bildungsanstalt bzw. in den I. Jahrgang einer berufsbildenden höheren Schule (Höhere technische Lehranstalt, Handelsakademie, Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe und Sonderformen).

Es ist wichtig, Ihr Kind zuerst an jener Schule anzumelden, die tatsächlich den Erstwunsch darstellt. An weiteren Schulen wird eine allfällige weitere Anmeldung automatisch auf einer Warteliste geführt. Die Aufnahme erfolgt nach der Erfüllung der gesetzlichen Aufnahmevoraussetzungen (Noten im Jahres- und Abschlusszeugnis der Hauptschule oder der Polytechnischen Schule bzw. im Jahreszeugnis der 4. Klasse AHS) und allenfalls nach dem Ergebnis der Aufnahms- bzw. Eignungsprüfung.

In der Anmeldefrist bis 19.Februar 2010 ist bei bereits vorangemeldeten SchülerInnen nur die Original-Schulnachricht, sonst alle Anmeldeunterlagen, vorzulegen.

Entsprechend dem Aufnahmeverfahren des LSR für NÖ bekommen Sie ab 22. März 2010 entweder eine Benachrichtigung über einen vorläufigen Schulplatz (vorbehaltlich der Erfüllung der Aufnahmekriterien zum Schuljahresende - die Zusage ist verbindlich, wenn die gesetzlichen Aufnahmevoraussetzungen am Ende des Unterrichtsjahres erfüllt sind) oder einen Platz auf der Warteliste.

Danach besteht die Fortsetzung der Möglichkeit 2 - Warteliste: In diesem Zeitraum können Sie sich in allen Schulen (schriftlich oder telefonisch) bzw. im Landesschulrat für Niederösterreich (telefonisch bei Info Hotline) informieren, ob Ihrer Tochter / Ihrem Sohn ein Schulplatz angeboten werden könnte.

Ab Mittwoch 30. Juni 2010 erfolgt die Aufnahme in die 1.Klasse oder in den 1.Jahrgang nach Vorlage des Jahres- und Abschlusszeugnisses der Hauptschule oder Polytechnischen Schule bzw. des Jahreszeugnisses der 4. Klasse AHS. Genauere Informationen zum Ablauf am 30. Juni 2010 erhalten Sie schriftlich gemeinsam mit der "Benachrichtigung - vorläufige Schulplatzzusage oder Warteliste".

Sind die gesetzlichen Aufnahmebedingungen nicht erfüllt, finden die notwendigen Aufnahmeprüfungen Mittwoch, 30.06.2010 statt.

Es besteht die Möglichkeit, bereits am Vortag anzureisen und im Studentenheim Hollabrunn zu nächtigen.

Studentenheim

Durch die Aufnahme in einer der Höheren Technischen Lehranstalten Hollabrunn ist auch die Aufnahme im Studentenheim Hollabrunn sichergestellt, sofern eine Anmeldung für das Internat getätigt wurde. Kurz vor Schulbeginn im Herbst ergeht an die zukünftigen Internatsschüler eine schriftliche Information (WAS ist mitzubringen, WANN kann das Zimmer bezogen werden, ...).

Weitere Informationen (Anmeldeformular) finden Sie auf der Homepage des Studentenheimes undefinedhttp://internat.sth-hollabrunn.at/