Atem- und Körperschutz
Atemschutz
Der Begriff Atemschutz beschreibt Persönliche Schutzausrüstung, die den Träger vor Atem- und Umweltgiften schützen soll. Die dazu verwendete Ausrüstung wird als Atemschutzgerät bezeichnet. Haupteinsatzgebiet von Atemschutzgeräten ist der Bereich des Arbeitsschutzes, wobei hier insbesondere die Feuerwehren genannt werden müssen. Grundsätzlich sollen Atemschutzgeräte den Träger vor allen Umwelteinflüssen schützen, die über Mund oder Nase aufgenommen werden könnten. Ist der Schadstoff bekannt und der Sauerstoffgehalt >17 vol%, so kann mit filtrierendem Atemschutz gearbeitet werden. In allen anderen Fällen muss auf isolierenden, umgebungsluftunabhängigen Atemschutz zurückgegriffen werden.
Körperschutz
Bedingt durch die umfangreichen Einsatzarten der Feuerwehr ist oftmals die normale Schutzausrüstung nicht ausreichend um den Einsatz abwickeln zu können. Hierfür gibt es neben dem Atemschutz auch den speziellen Körperschutz. Dieser schützt vor gefährlichen Stoffen (z.B. Chemikalien) die durch die Haut aufgenommen werden und so zu gesundheitlichen Schäden führen können.
Der Körperschutz wird unterteilt in:
Schutzstufe 1: Persönliche Schutzausrüstung eines Feuerwehrmitgliedes
Schutzstufe 2: Atem + Körperschutz; säurefest, nicht gasdicht, nicht feuerfest
Schutzstufe 3: Atem + Körperschutz; säurefest, gasdicht, nicht feuerfest
Schutzstufe 4: Schutzstufe 3 + Hitzeschutzausrüstung

